Was ist wenn ...

... ich eine Taufe anmelden möchte?

Die Taufe ist in der Bibel fest verankert und direkt auf Jesus zurückzuführen, nämlich auf den sogenannten Missions- und Taufbefehl in Mt 28, 18-20. Dort spricht Jesus: "Darum gehet hin und machet zu Jüngern alle Völker: Taufet sie auf den Namen des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes."

Die Regel ist in der Evangelischen Kirche die Säuglingstaufe. Martin Luther hat betont, dass wir vor Gott gerecht werden allein aus Gnade - ohne Verdienst. Dies wird gerade bei einem kleinen Kind deutlich, das noch keine Leistungen und Taten vollbracht hat und doch, so wie es ist, von Gott angenommen wird. Grundsätzlich kann man in jedem Alter getauft werden - auch als Jugendlicher z.B. vor der Konfirmation oder als Erwachsener.

Die Anmeldung einer Taufe erfolgt im Gemeindebüro unter 05971 / 98950. Dort erhalten Sie Auskunft über die freien Tauftermine. Der für den Gottesdienst zuständige Pfarrer meldet sich rechtzeitig vor der Taufe telefonisch bei Ihnen, um einen Termin für ein Taufgespräch zu vereinbaren.

Das Formular zur Taufanmeldung eines Kindes gibt es hier. Das Formular zur Anmeldung einer Erwachsenentaufe findet man hier. Bitte bringen Sie bei der Anmeldung auch die Geburtsurkunde des Täuflings (in Kopie) mit.

Für die Taufe wird ein Taufspruch aus der Bibel ausgesucht. Eine Auswahl an Taufsprüchen finden Sie hier.

Entschließt sich eine Familie zur Taufe ihres Kindes, so sucht sie (in der Regel) zwei Paten oder Patinnen für das Kind. Die Paten müssen einer christlichen Kirche oder Gemeinschaft angehören, also z.B. evangelisch, katholisch, orthodox oder evangelisch-freikirchlich sein (Details siehe: Magdeburger Erklärung). Jemand, der nicht (mehr) Mitglied einer christlichen Kirche ist, kann das Patenamt nicht übernehmen. Dies erklärt sich daher, dass das Patenamt ein kirchliches Amt ist und daher die Kirchenmitgliedschaft und das christliche Bekenntnis Voraussetzungen sind. Patinnen und Paten benötigen von ihrer Kirchengemeinde eine Patenbescheinigung, es sei denn, sie sind Mitglied der Johannesgemeinde.

... mein Kind konfirmiert werden möchte?

Fragen und Antworten:

Wann muss ich mein Kind anmelden?

Zum Kirchlichen Unterricht (KU) werden alle evangelisch getauften Kinder, die das siebte Jahr zur Schule gehen, von der Kirchengemeinde angeschrieben und zum Kirchlichen Unterricht eingeladen. Es besteht auch die Möglichkeit, noch nicht getaufte Kinder anzumelden. Nach der Anmeldung erhalten die Familien dann schriftlich alle nötigen Informationen. Der KU beginnt dann vor den Sommerferien bereits mit Begrüßungsgottesdienst und KU-Tag.

Wann findet der Unterricht statt?

Der Unterricht für die Konfirmandinnen und Konfirmanden findet dienstags nachmittags (außer während der Schulferien) in der Regel im Gemeindehaus statt. Zusätzlich gibt es mehrere KU-Tage am Samstagvormittag, die zu Beginn der KU-Zeit bekannt gegeben werden sowie eine Wochenendfreizeit.

Wie sieht es aus mit der Teilnahme am Gottesdienst?

Konfirmation heißt "Bekräftigung" des Glaubens. Bekräftigen, also Bestätigen, können die Kinder nur das, was sie auch kennen. Daher ist es wichtig, dass die Konfirmandinnen und Konfirmanden regelmäßig den Gottesdienst mitfeiern. Auch die Eltern sollten ihre Kinder dabei begleiten und mit in den Gottesdienst gehen. So unterstützen Sie Ihr Kind! Während der gesamten KU-Zeit müssen mindestens 10 Gottesdienste in der Johanneskirche besucht werden.

"Früher mussten wir immer viel auswendig lernen" - heute auch noch?

Die Zeiten ändern sich - auch in der Kirche. Kirchlicher Unterricht bedeutet nicht bloßes Auswendiglernen von Texten oder Liedern. Manches wird in der modernen Religionspädagogik heute anders gesehen. Es geht um Vertrautwerden mit den kirchlichen Traditionen und biblischen Inhalten. Wichtig ist aber auch, dass die Jugendlichen erfahren können, was der Glaube an Jesus Christus und sein Evangelium für sie selber bedeutet. 

Dazu ist trotz allem wichtig, dass sie z.B. das zentrale Gebet der Christen, das Vaterunser, aber auch das apostolische Glaubensbekenntnis und ausgewählte biblische Texte, wie z.B. einen Psalm oder einen Abschnitt aus den Evangelien auswendig können.

Was ist, wenn die Kinder nicht regelmäßig kommen?

Der Kirchliche Unterricht erweitert den ohnehin meist recht vollen Terminplan der Familien. Schule, aber auch Freizeitaktivitäten der Kinder wie Musik, Sport, Freunde usw. müssen hier Platz finden. Der Kirchliche Unterricht erfordert allerdings auch eine regelmäßige Teilnahme. Nur so wächst die Gruppe zusammen und nur so kann der Unterricht sinnvoll und erfolgreich durchgeführt werden. Bei Krankheit oder anderen wichtigen Gründen melden Sie bitte ihr Kind vor dem Unterrichtstermin ab.

Abmeldung vom Kirchlichen Unterricht?

Auch wenn es seltener vorkommt, so gibt es doch hin und wieder Abmeldungen vom Kirchlichen Unterricht. Wenn Ihr Kind z.B. überhaupt keinen inneren Ansporn hat, zum Unterricht zu gehen oder es nur noch als Belastung empfindet, am Unterricht teilzunehmen und auch kein Interesse für den Unterricht mitbringt, sollten Sie dringend mit dem Pfarrer das Gespräch suchen. Gemeinsam kann dann geschaut werden, wie man verfahren kann.

Können auch nicht getaufte Kinder am KU teilnehmen?

Dies ist grundsätzlich möglich. Ihr Kind wird in diesem Fall dann innerhalb der KU-Zeit (auf jeden Fall aber vor der Konfirmation) getauft. Alle weiteren Dinge können Sie aber mit dem Pfarrer im persönlichen Gespräch klären.

Gibt es besondere Gottesdienste mit den Konfirmanden?

Ja. Es gibt nicht nur den Begrüßungsgottesdienst der Konfirmandinnen und Konfirmanden am Beginn der KU-Zeit und den Vorstellungsgottesdienst kurz vor der Konfirmation, sondern auch während der Unterrichtszeit Gottesdienste, in denen die Konfirmandinnen und Konfirmanden mitwirken oder die besonders auch für Jugendliche zugeschnitten sind, z.B. die Sternstunden-Andachten im Advent.

Was können wir Eltern tun?

Kirchlicher Unterricht ist auch Zusammenarbeit mit den Eltern der Konfirmandinnen und Konfirmanden. Wir veranstalten während der KU-Zeit Elternabende zur Information über Unterricht und Konfirmation. Die Teilnahme ist wichtig, um einen Einblick in die heutige Konfirmandenarbeit zu bekommen. Wichtig ist auch, dass Sie Ihr Kind unterstützen, d.h. nachfragen, wie es im KU war, was besprochen wurde und vor allem: Einfach mitkommen, wenn Ihr Kind in die Kirche geht! So fühlt es sich begleitet und steht nicht alleine da.

Was tut die Gemeinde beim Thema "Prävention & Kindeswohl"?

Die Gemeinde beteiligt sich am Runden Tisch der Stadt Rheine und arbeitet dort mit am Thema Prävention. Die Mitarbeitenden in der Konfirmandenarbeit sind entsprechend geschult  worden. Alle Mitarbeitenden haben die Selbstverpflichtung der Ev. Jugend unterschrieben und akzeptieren die dort vertretenen Werte in ihrer Arbeit. Alle in der Kinder- und Jugendarbeit Mitwirkenden haben ein aktuelles erweitertes polizeiliches Führungszeugnis vorgelegt. Der Ev. Kirchenkreis Tecklenburg, zu dem die Johannesgemeinde gehört, arbeitet als  Beratungspartner mit dem Kinderschutzbund Rheine zusammen. 2021 erarbeitete die Johannesgemeinde zudem ein Schutzkonzept gegen sexualisierte Gewalt.

Weitere Informationen und Ansprechpartner

Weitere Informationen zur Konfirmandenarbeit findet man hier. Gern können Sie auch mit Pfarrer Dirk Schinkel Kontakt aufnehmen, der für den KU zuständig ist (Telefon: 86 95 632).

... wir heiraten möchten?

Voraussetzung für die kirchliche Trauung in der Johanneskirche ist die Mitgliedschaft beider Partner in einer christlichen Kirche sowie die vorherige standesamtliche Eheschließung.

Fragen und Antworten:

Wie läuft die Anmeldung?

Die Anmeldung einer Trauung geschieht im Gemeinebüro (unter 05971 / 98950 oder per Mail: gemeindebuero@johannes-rheine.de).

Anmeldeformular zur Trauung

Dieses Formular bitten wir vollständig auszufüllen (auch mit Ihrem Telefon- und Emailkontakt). Rechtzeitig vor der Trauung wird der zuständige Gemeindepfarrer mit Ihnen ein Traugespräch führen und den Ablauf des Gottesdienstes besprechen. Eigene Gestaltungswünsche werden dabei - sofern zum Anlass der kirchlichen Trauung passend - gern berücksichtigt.

Ökumenische Trauung?

Sogenannte "ökumenische Trauungen" sind sicher immer dann eine gute Möglichkeit, wenn konfessionsverschiedene Brautpaare, die beide auch eine Bindung zu ihrer jeweiligen Kirche haben, heiraten wollen, was in Rheine recht häufig vorkommt. Trotzdem sollten Sie sich aber darüber im klaren sein, dass es eine ökumenische Trauung im strengen Sinne nicht gibt. Was so genannt wird, ist kirchenrechtlich gesehen eine gemeinsame Trauung, wobei sich das Trauverständnis danach richtet, in welcher Kirche die Trauung stattfindet. Das heißt konkret, es gibt zwei verschiedene Möglichkeiten: Eine evangelische Trauung unter Mitwirkung eines katholischen Geistlichen oder eine katholische Trauung unter Mitwirkung eines evangelischen Pfarrers. Sie müssen sich also zunächst für eine dieser beiden Möglichkeiten entscheiden.

Sollten Sie sich für eine evangelische Trauung unter Mitwirkung eines katholischen Geistlichen entscheiden, dann ist es für den katholischen Teil mitunter wichtig, bei dem zuständigen katholischen Pfarramt rechtzeitig die sogenannte "Dispens von der Formpflicht", d.h. die Befreiung von der Pflicht zur Trauung in der katholischen Kirche, zu beantragen.

Die Pfarrer beider Gemeinden werden mit Ihnen und auch untereinander Kontakt aufnehmen und die gemeinsame Feier besprechen.

Wann kann eine Trauung stattfinden?

Das Brautpaar bringt seinen Terminwunsch und die Uhrzeit vor, der nach Möglichkeit realisiert werden wird. In der Karwoche, also in der Woche vor Ostern, am Buß- und Bettag, an anderen kirchlichen Feiertagen (z.B. Weihnachten, Ostern, Christi Himmelfahrt, Pfingsten u.a.) sowie an Sonntagen finden jedoch keine Trauungen statt.

Brauchen wir Trauzeugen?

Trauzeugen sind in einer evangelischen Trauung nicht vorgesehen. Was viele Menschen meinen, sind sogenannte "Brautführer", d.h. oftmals zwei Paare, die in der Kirche rechts und links vom Brautpaar sitzen und auch mit dem Brautpaar in die Kirche einziehen können. Ein diesbezüglicher Wunsch des Brautpaares lässt sich realisieren.

Darf man bei der Trauung fotografieren oder filmen?

Im Grundsatz ja. Die Trauung ist ein Fest der Kirche, aber auch ein Fest der Familie. In der heutigen Zeit gehören Fotos und auch Filme zur Art der Erinnerung. Wir bitten Sie jedoch, vorher eine Person zu bestimmen, die das Fotografieren und Filmen übernimmt. Die liturgische Handlung darf dabei nicht beeinträchtigt werden. Das Fotografieren darf nicht ablenken und muss im Respekt und Abstand vor dem Altarraum geschehen.

Wie ist das mit dem Blumenschmuck in der Kirche?

In der Regel kümmert sich das Brautpaar um den Blumenschmuck in der Kirche. Guter Brauch ist es, dass der Altarschmuck (ein einfacher Blumenstrauß genügt) für den kommenden Sonntagsgottesdienst stehen bleibt.

Trauspruch

Sinn eines evangelischen Traugottesdienstes ist es, den gemeinsamen Weg in einer Ehe unter der Zusage Gottes, dem Segen Gottes und im Vertrauen auf Gott zu beginnen. Diese Zusage und dieses Vertrauen haben nach evangelischen Grundverständnis ihren Anhalt und ihre Begründung in der Bibel. Deshalb liegt auch der Trauspruch als biblisches Wort der Ansprache zugrunde.

Der Pfarrer stellt in seiner Ansprache oder Predigt die eheliche Verbindung in den Horizont der biblischen Botschaft.

Hierbei steht demnach immer ein biblisches Wort im Mittelpunkt, damit deutlich wird, dass wir unser Leben nicht allein aus eigener Kraft, eigener Hoffnung und eigener Liebe gestalten, sondern Gottes Segen uns begleitet.

Auswahl an beliebten Trausprüchen

Ein offenes Wort zu Hochzeitsbräuchen

Mittlerweile gibt es zahllose Hochzeitsbräuche, die aus Filmen oder durch "Wedding"-Zeitschriften populär werden. Leider hat manches davon nichts mehr mit der kirchlichen Trauung zu tun oder widerspricht zum Teil auch Grundsätzen, die uns als christlicher Gemeinde wichtig sind. So ist es bei uns nicht möglich, dass bei einer kirchlichen Trauung Tauben fliegen gelassen werden. Hier ist uns das Tierwohl wichtig. Auch das Streuen von Reiskörnern ist aus Unfallschutzgründen und weil es sich um Nahrungsmittel handelt, nicht gestattet. Das Steigenlassen herkömmlicher Luftballons muss ebenfalls unterbleiben, da hierbei nicht unerheblicher Plastikmüll in die Umwelt getragen wird. Das Streuen von echten Blütenblättern ist ebenfalls aus Unfallschutzgründen nicht erlaubt. Natürlich können die Blumenkinder Seidenblumen streuen. Diese bekommt man beim Floristen oder im Fachhandel. Seifenblasen sind eine gute Alternative (wegen der Rutschgefahr bitte nur im Außenbereich).

... wir ein Traujubiläum gottesdienstlich feiern wollen?

Wenn Sie z.B. Ihre silberne, goldene oder diamantene Hochzeit mit einem Gottesdienst in der Johanneskirche feiern möchten, melden Sie sich bitte drei bis sechs Monate vor dem gwünschten Termin bei dem für Ihren Wohnsitz zuständigen Pfarrer. Falls sie nicht wissen, welcher Pfarrer für Ihren Bezirk zuständig ist, können Sie dies im Gemeindebüro erfragen oder hier auf der Seite im Straßenverzeichnis herausfinden. Mit Ihrem Pfarrer können Sie dann alles weitere besprechen.

Auch eine ökumenische Feier ist möglich. In dIesem Fall nehmen Sie bitte auch Kontakt zur zuständigen römisch-katholischen Gemeinde auf.

Bei Fragen können Sie sich gerne unter 05971 / 98 950 oder über das Kontaktformular an das Gemeindebüro wenden

... ich neu zugezogen bin?

Grundsätzlich ist eine An- oder Ummeldung bei der Gemeinde nicht nötig. Es erfolgt automatisch einer Weitergabe der Daten neuzugezogener oder umgezogener Personen über das Einwohnermeldeamt.

Wir freuen uns aber, wenn Sie sich im Gemeindebüro (persönlich, telefonisch, schriftlich oder per E-Mail) melden und uns Ihre Kontaktdaten mitteilen. Dann können wir Ihnen den für Sie zuständigen Pfarrer nennen und Ihnen den aktuellen Gemeindebrief zukommen lassen, in dem Sie alle Termine und Ansprechpartner der Gemeinde finden.

... ich meinen Pfarrbezirk suche?

In der Johannesgemeinde gibt es zwei Pfarrbezirke. Pfarrer Dirk Schinkel ist für den Pfarrbezirk 1 zuständig, der einen Teil der Innenstadt, Eschendorf (Süd), die Osnabrücker Straße, Gellendorf und Elte umfasst. Pfarrer Erich Schwager ist für den Pfarrbezirk 2 zuständig, der die Bereiche Stadtberg, Eschendorf (Nord), Schottock und Altenrheine umfasst.

Hier findet man ein Straßenverzeichnis der beiden Pfarrbezirke:

►  Pfarrbezirk 1 (Pfarrer Dirk Schinkel)

►  Pfarrbezirk 2 (Pfarrer Erich Schwager)

... ich (wieder) in die evangelische Kirche eintreten möchte?

In unserer Gemeinde interessieren sich immer mehr Menschen für einen Wiedereintritt oder Eintritt in die Evangelische Kirche. Wenn auch Sie überlegen, in die Kirche einzutreten, melden Sie sich einfach im Gemeindebrüo unter  05971 / 98 950 oder bei einem unserer Gemeindepfarrer. Hier finden Sie auch ein Formular, mit dem Sie Ihren Eintritt in die Evangelische Kirche erklären können. In der Regel führt einer der Gemeindepfarrer ein Gespräch mit Ihnen. Was werden für Unterlagen benötigt?

► Personalausweis

► Austrittsbescheingung (wenn noch vorhanden)

► Unterlagen über die Taufe (z.B. im Familienbuch)

Der Wiedereintritt kostet übrigens nichts. Wir freuen uns auf Sie!

Informationen der Landeskirche zum Eintritt

... wenn ich krank bin?

Wenn Sie oder ein Angehöriger erkrankt sind und z.B. nicht oder nicht mehr zur Gemeinde kommen können und einen Besuch eines Pfarrers oder die Feier eines Hausabendmahls wünschen, melden Sie sich gern im Gemeindebüro oder direkt bei dem zuständigen Gemeindepfarrer. Die Kontakte finden Sie hier.

... ein Angehöriger gestorben ist?

Wenn wir Abschied nehmen müssen von einem nahen Angehörigen und Familienmitglied, werden wir an die Grenze dessen geführt, was wir aushalten und verkraften können. Es gibt in sehr kurzer Zeit sehr viel zu regeln. Die Bestatter nehmen Ihnen viele Lasten ab und helfen Ihnen bei der Organisation der Beerdigung und aller Formalitäten.

Von Ihrem Gemeindepfarrer dürfen Sie erwarten, dass er, nachdem er durch den Bestatter von dem Todesfall Kenntnis bekommt, sich mit Ihnen als Angehörigen in Verbindung setzt und kurzfristig einen Termin für das Trauergespräch vereinbart. In aller Regel kommt der Pfarrer zu Ihnen und führt ein seelsorgliches Gespräch, in dem Inhalt und Ablauf des Trauergottesdienstes (z.B. Liedauswahl, Bibeltext) besprochen werden. In diesem Gespräch soll aber auch Raum für Ihre Trauer um den oder die Verstorbene sein. Ihr Pfarrer ist für Sie Ansprechpartner auch über die Bestattung hinaus. Wenn Sie ein Gespräch wünschen, melden Sie sich gern beim Ihrem Pfarrer.

Fragen und Anworten:

Welcher Pfarrer ist zuständig?

Die kirchliche Bestattung hält der Pfarrer / die Pfarrerin der Gemeinde oder des Pfarrbezirks, in dem der oder die Verstorbene zuletzt gemeldet war. Soll ein anderer Pfarrer die Bestattung durchführen, ist beim zuständigen Pfarramt ein Abmeldeschein (Dimissoriale) erforderlich.

Kann jemand, der nicht Mitglied der evangelischen Kirche war, kirchlich bestattet werden?

In der Regel werden nur Mitglieder der evangelischen Kirche kirchlich bestattet. Wer aus der Kirche austritt, erklärt u.a., dass er auf eine kirchliche Trauerfeier verzichtet. Verstorbene, die nicht oder nicht mehr Glieder der evangelischen Kirche waren, können ausnahmsweise kirchlich bestattet werden, wenn dies aus seelsorglichen Gründen geboten ist. Dies ist immer in einem persönlichen Gespräch zu klären.

Ist die Bestattung früh- oder totgeborener Kinder möglich?

Ja, früh- oder totgeborene Kinder können kirchlich bestattet werden. Seit 2022 gibt es für Tot- und Frühgeborene, die nicht unter die Bestattungspflicht fallen, ein "Sternenkinderfeld" auf dem Ev. Friedhof Eschendorf. Hier können die Kinder bestattet werden, und es gibt einen Ort für Gedenken und Trauer.

Kann jemand, der sich selbst getötet hat, kirchlich bestattet werden?

Ja, ein Selbsttötung ist kein Hinderungsgrund für eine kirchliche Bestattung.

Was kostet eine Beerdigung?

Die Kosten für eine Beerdigung sind sehr unterschiedlich und hängen von dem jeweiligen Bestattungsunternehmen und den Friedhofsgebühren ab. Für den Dienst des Pfarrers fallen keine zusätzlichen Gebühren an.

Hat die Johannesgemeinde einen Friedhof?

Ja, der Evangelische Friedhof Eschendorf befindet sich an der Schmeddingstraße. Weitere Informationen über den Friedhof findet man hier.

... ich einen Seelsorger benötige oder Hilfe brauche?

Bitte rufen Sie bei Ihrem zuständigen Pfarrer oder im Gemeindbüro (98950) an, um Ihr Anliegen zu besprechen.

Hier finden sich weitere Kontaktadressen für Menschen in besonderen Notlagen:

Diakoniestation Rheine Wibbeltstr. 15: 05971 / 92150

Sozialpunkt Osnabrücker Str. 34: 05971 / 80 169 127

Sozialkaufhaus der Caritas Rheine: 05971 / 869 430

Rheiner Tafel Lingener Damm 244: 05971 / 86 94 30

Suchtberatung der Caritas: 05971 / 862360

Bahnhofsmission Rheine, Am Hauptbahnhofe 2: 05971 / 2800

Frauenhaus der Diakonie: 05971 / 12793

Frauenberatungsstelle der Diakonie: 05971 / 800 73 70

Fachberatungsstelle sexualisierte Gewalt: 05971 / 800 9292

Weitere Hilfsangebote und Notfallnummern zum Bereich sexualisierte Grenzverletzung und Gewalt findet man hier.

Frauenberatungsstelle Rheine
Münstermauer 3
48431 Rheine

Tel.: 05971/80073–70

Telefonseelsorge: 0800 / 1110111 oder 0800 / 1110222

05971/12793
05971/12793
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