Das Kirchengesetz und der Auftrag an die Ev. Kirchengemeinde

Das Kirchengesetz zum Schutz vor sexualisierter Gewalt der EKvW (KGSsG), das 2020 von der Landessynode beschlossen wurde und ab 1.04.2021 in Geltung ist, sieht nach § 6 die Aufstellung von Schutzkonzepten durch die Leitungsorgane (Presbyterien) der Kirchengemeinden vor. Die Kirchengemeinde Johannes zu Rheine hat im Mai 2021 eine Arbeitsgruppe eingesetzt, die bis zum November 2021 dieses Schutzkonzept mit seinen Anlagen erarbeitet hat. Das Schutzkonzept wurde am 25.11.2021 vom Presbyterium beschlossen und lag dem Kreissynodalvorstand in Tecklenburg am 18.01.2022 vor. Am 25. Mai 2023 wurde das Schutzkonzept aktualisiert und angepasst. Bei dieser Darstellung handelt es sich um eine gekürzte Web-Version des Schutzkonzepts mit den wesentlichen Anlagen als pdf-Datei zum Herunterladen.

[Grafik: © J. Steinhausen, Ev. Kirchengemeinde Johannes zu Rheine]


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