Unser Friedhof an der Schmeddingstraße ist jederzeit geöffnet. Bei allen Fragen zum Friedhof wenden Sie sich an die Friedhofsverwaltung in der Sternstraße 5 oder unter friedhof@johannes-rheine.de und der Telefonnummer: 05971 / 98 9511
Die Coronaschutzmaßnahmen sind ab 22.1.23 aufgehoben worden. Das Tragen von medizinischen Masken z.B. bei großen Beerdigungen, wenn Erkältungszeit ist oder kein Abstand eingehalten werden kann, wird empfohlen, liegt aber in der eigenen Verantwortung. Eine Sitzplatzbeschränkung gibt es in der Kapelle nicht mehr.
Über die verfügbaren Grabformen (z.B. Einzelgrab, Doppelgrab, Reihen- oder Wahlgrab, Rasengrab u.a.), über die Gebühren und die Gestaltungsvorgaben geben die folgenden Satzungen Auskunft (Download als pdf).
Verlängerung der Gebührensatzung
Hier finden sich der Beschluss und die Genehmigung der Verlängerung der Friedhofsgebührensatzung als pdf.
Grabmal- und Bepflanzungssatzung
Ergänzung bzw. Änderung der Satzung (2018), betrifft z.B. Grabarten und Sternenkinderfeld:
Änderung der Friedhofssatzung (2018)
Im Jahr 2022 wurde ein neues Grabfeld erschlossen – der „Naturgarten“. Hier sind Urnenrasenwahlgräber (Einzel- und Doppelgrab) zu erwerben. Der Gesamtcharakter des Grabfeldes an exponierter Stelle auf dem Friedhof soll naturnah und nachhaltig sein. Gleichzeitig ist es ein Angebot an alle Angehörigen, die eine Grabform ohne eigenen
Pflegeaufwand suchen. Auch die Grabmale sollen nachhaltig sein, daher sind hier Grabsteine aus Ibbenbürener Sandstein vorgesehen in zwei Ausführungen (als Stele oder als Pult). Das Foto zeigt Musterstücke. Die genauen Maße und weitere Informationen findet man hier als
pdf-Dokument.
Im Frühjahr 2022 wurde dieser Ort für Beisetzungen von tot- und frühgeboren Kindern bis 500 Gramm, für die es in NRW keine Bestattungspflicht gibt, geschaffen. Die beteiligten Unternehmen Schneege (Garten- und Landschaftsbau), Böse (Steinmetz) und Hopster (Bestattungen) haben durch Spenden und ehrenamtlichen Einsatz dieses Sternenkinderfeld errichtet. Beisetzungen finden hier kostenfrei statt. Eltern sollen einen Ort für ihre Trauer haben.