Notfallplan für Interventionsmaßnahmen

Ein Notfallplan, der in regelmäßigen Intervallen, mindestens aber jährlich zu überprüfen ist, regelt die Maßnahmen der Intervention in einem Verdachtsfall, wenn sich ein Opfer sexualisierter Gewalt meldet oder wenn ein sexueller Übergriff beobachtet wird. Der Notfallplan ist allen Mitarbeitenden zur Kenntnis zu geben und im Gemeindebüro und an geeigneten weiteren Stellen bereitzuhalten.

Der Notfallplan (Stand März 2024) ist in Form eines Schemas dargestellt, das man hier als pdf-Datei findet. Der Notfallplan gilt als komprimierter Leitfaden für Interventionsmaßnahmen bei verschiedenen Situationen. Er enthält auch die nötigen Adressen und wird regelmäßig auf Aktualität hin überprüft.

[Grafik: © J. Steinhausen, Ev. Kirchengemeinde Johannes zu Rheine]


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