Haltung und Selbstverpflichtung

Die Grundhaltung und Wertgebundenheit kirchlicher Mitarbeit auf der einen und die Selbstverpflichtung zur Verhinderung sexualisierter Grenzverletzungen auf der anderen Seite findet Ausdruck in Selbst-Verpflichtungserklärungen, die zum Standard in der Gemeindearbeit gehören. Zu unterscheiden ist die Selbstverpflichtung für Erwachsene und für den Kinder- und Jugendbereich. Die Selbstverpflichtung verfolgt das Ziel, dass sich die Unterzeichnenden mit den Zielen und der Wertgebundenheit der kirchlichen Arbeit identifizieren, die im christlichen Menschenbild begründet sind. Zusätzlich geht es bei der Selbstverpflichtung darum, einen Konsens in dieser Wertgebundenheit zu dokumentieren („wir verpflichten uns alle, zu diesen Werten zu stehen und gegen sexualisierte Grenzverletzungen und Gewalt einzutreten“). Die Selbstverpflichtung hat neben der Identifikation eines Mitarbeitenden oder einer ganzen Gruppe mit den Werten und der Haltung gegen sexualisierte Gewalt auch eine Wirkung nach außen. Sie zeigt, dass sich die Kirchengemeinde mit diesem Thema intensiv auseinandersetzt und die feste Absicht hat, keinerlei sexualisierte Grenzverletzungen zu dulden.

Die Texte der beiden Selbstverpflichtungen finden sich hier als pdf-Dateien:

Selbstverpflichtung für Erwachsene

Selbstverpflichtung für den Kinder- und Jugendbereich

Sie werden von allen regelmäßig Mitarbeitenden in der Ev. Kirchengemeinde Johannes zu Rheine unterzeichnet, also von ehren-, neben- und hauptamtlich Mitarbeitenden in Gruppen, Kreisen (auch in auswärtigen Gruppen, die die Räume der Gemeinde nutzen), im Presbyterium, in der Kinder- und Jugend- sowie Konfirmandenarbeit, in der Seniorenarbeit, im Bereich Gottesdienst, in der Seelsorge oder im Besuchsdienst und als Angestellte der Ev. Kirchengemeinde Johannes zu Rheine.


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