Wenn wir Abschied nehmen müssen von einem nahen Angehörigen und Familienmitglied, werden wir an die Grenze dessen geführt, was wir aushalten und verkraften können. Es gibt in sehr kurzer Zeit sehr viel zu regeln. Die Bestatter nehmen Ihnen viele Lasten ab und helfen Ihnen bei der Organisation der Beerdigung und aller Formalitäten.
Von Ihrem Gemeindepfarrer dürfen Sie erwarten, dass er, nachdem er durch den Bestatter von dem Todesfall Kenntnis bekommt, sich mit Ihnen als Angehörigen in Verbindung setzt und kurzfristig einen Termin für das Trauergespräch vereinbart, in dem Inhalt und Ablauf des Trauergottesdienstes (z.B. Liedauswahl, Bibeltext) besprochen werden. In diesem Gespräch soll auch Raum für Ihre Trauer um den oder die Verstorbene sein. Ihr Pfarrer ist für Sie Ansprechpartner auch über die Bestattung hinaus. Wenn Sie später ein Gespräch wünschen, melden Sie sich gern beim ihm.
Die kirchliche Bestattung hält der Pfarrer / die Pfarrerin der Gemeinde oder des Pfarrbezirks, in dem der oder die Verstorbene zuletzt gemeldet war. Soll ein anderer Pfarrer die Bestattung durchführen, ist beim zuständigen Pfarramt ein Abmeldeschein (Dimissoriale) erforderlich.
In der Regel werden nur Mitglieder der evangelischen Kirche kirchlich bestattet. Wer aus der Kirche austritt, erklärt u.a., dass er auf eine kirchliche Trauerfeier verzichtet. Verstorbene, die nicht oder nicht mehr Glieder der evangelischen Kirche waren, können ausnahmsweise kirchlich bestattet werden, wenn dies aus seelsorglichen Gründen geboten ist. Dies ist immer in einem persönlichen Gespräch zu klären.
Ja, früh- oder totgeborene Kinder können kirchlich bestattet werden. Seit 2022 gibt es für Tot- und Frühgeborene, die nicht unter die Bestattungspflicht fallen, ein "Sternenkinderfeld" auf dem Ev. Friedhof Eschendorf. Hier können die Kinder bestattet werden, und es gibt einen Ort für Gedenken und Trauer.
Ja, ein Selbsttötung ist kein Hinderungsgrund für eine kirchliche Bestattung.
Die Kosten für eine Beerdigung sind sehr unterschiedlich und hängen von dem jeweiligen Bestattungsunternehmen und den Friedhofsgebühren ab. Für den Dienst des Pfarrers fallen keine zusätzlichen Gebühren an.
Ja, der Evangelische Friedhof Eschendorf befindet sich an der Schmeddingstraße. Weitere Informationen über den Friedhof findet man hier.
Foto: Steffen Schellhorn