Die Anmeldung einer Trauung geschieht im Gemeinebüro (Tel. 05971 / 98950).
Dieses Formular bitten wir vollständig auszufüllen (auch mit Ihrem Telefon- und Emailkontakt). Rechtzeitig vor der Trauung wird der zuständige Gemeindepfarrer mit Ihnen ein Traugespräch führen und den Ablauf des Gottesdienstes besprechen. Eigene Gestaltungswünsche werden dabei - sofern zum Anlass der kirchlichen Trauung passend - gern berücksichtigt.
Sogenannte "ökumenische Trauungen" sind sicher immer dann eine gute Möglichkeit, wenn konfessionsverschiedene Brautpaare, die beide auch eine Bindung zu ihrer jeweiligen Kirche haben, sich trauen lassen möchten, was in Rheine recht häufig vorkommt. Trotzdem sollten Sie sich aber darüber im Klaren sein, dass es eine "ökumenische Trauung" eigentlich nicht gibt. Was so genannt wird, ist - kirchenrechtlich gesehen - eine gemeinsame Trauung, wobei sich das Trauverständnis danach richtet, in welcher Kirche die Trauung stattfindet. Das heißt konkret: 1) Eine Trauung in der evangelischen Kirche unter Mitwirkung eines katholischen Geistlichen oder 2) eine Trauung in der katholischen Kirche unter Mitwirkung eines evangelischen Pfarrers. Sie müssten sich also zunächst für eine dieser beiden Möglichkeiten entscheiden.
Tipp: Sollten Sie sich für eine evangelische Trauung unter Mitwirkung eines katholischen Geistlichen entscheiden, dann ist es für den katholischen Teil mitunter wichtig, bei dem zuständigen katholischen Pfarramt rechtzeitig die sogenannte "Dispens von der Formpflicht", d.h. die Befreiung von der Pflicht zur Trauung in der katholischen Kirche, zu beantragen.
Die Pfarrer beider Gemeinden werden mit Ihnen und auch untereinander Kontakt aufnehmen und die gemeinsame Feier besprechen.
Das Brautpaar bringt seinen Terminwunsch vor, der nach Möglichkeit realisiert wird. In der Karwoche, also in der Woche vor Ostern, am Buß- und Bettag, an anderen kirchlichen Feiertagen (z.B. Weihnachten, Ostern, Christi Himmelfahrt, Pfingsten u.a.) sowie an Sonntagen finden keine Trauungen statt.
Trauzeugen sind in einer evangelischen Trauung nicht vorgesehen. Was manche auch kennen, sind sogenannte "Brautführer", d.h. oftmals zwei Paare, die in der Kirche rechts und links vom Brautpaar sitzen und auch mit dem Brautpaar in die Kirche einziehen können. Ein diesbezüglicher Wunsch des Brautpaares lässt sich realisieren.
Im Grundsatz ja. Die Trauung ist ein Fest der Kirche, aber auch ein Fest der Familie. Fotos gehören natürlich dazu. Wir bitten Sie jedoch, vorher eine Person zu bestimmen, die das Fotografieren übernimmt. Die liturgische Handlung darf dabei nicht beeinträchtigt werden. Das Fotografieren darf nicht ablenken und muss in Respekt gegenüber der gottesdienstlichen Feier und mit Abstand zum Altarraum geschehen. Videoaufnahmen können datenschutzrechtlich problematisch werden.
In der Regel kümmert sich das Brautpaar um den Blumenschmuck in der Kirche. Guter Brauch ist es, dass der Altarschmuck (ein einfacher Blumenstrauß genügt) für den kommenden Sonntagsgottesdienst stehen bleibt.
Sinn eines evangelischen Traugottesdienstes ist es, den gemeinsamen Weg in einer Ehe unter der Zusage Gottes, dem Segen Gottes und im Vertrauen auf Gott zu beginnen. Diese Zusage und dieses Vertrauen haben nach evangelischen Grundverständnis ihren Anhalt und ihre Begründung in der Bibel. Deshalb liegt auch der Trauspruch als biblisches Wort der Ansprache zugrunde.
Der Pfarrer stellt in seiner Ansprache oder Predigt die eheliche Verbindung in den Horizont der biblischen Botschaft.
Hierbei steht demnach immer ein biblisches Wort im Mittelpunkt, damit deutlich wird, dass wir unser Leben nicht allein aus eigener Kraft, eigener Hoffnung und eigener Liebe gestalten, sondern Gottes Segen uns begleitet.
► Auswahl an beliebten Trausprüchen
Mittlerweile gibt es zahllose Hochzeitsbräuche, die aus Filmen oder durch "Wedding"-Zeitschriften populär werden. Leider hat manches davon nichts mehr mit der kirchlichen Trauung zu tun oder widerspricht zum Teil auch Grundsätzen, die uns als christlicher Gemeinde wichtig sind. So ist es bei uns aus Tierschutzgründen nicht erlaubt, dass bei einer kirchlichen Trauung Tauben fliegen gelassen werden. Auch das Streuen von Reiskörnern ist aus Unfallschutzgründen und weil es sich um Nahrungsmittel handelt, nicht gestattet. Das Steigenlassen herkömmlicher Luftballons muss ebenfalls unterbleiben, da hierbei für Tiere schädlicher Plastikmüll in die Umwelt getragen wird. Das Streuen von echten Blütenblättern ist ebenfalls aus Unfallschutzgründen nicht erlaubt. Natürlich können die Blumenkinder Seidenblumen streuen. Diese bekommt man beim Floristen oder im Fachhandel. Seifenblasen sind eine gute Alternative (wegen der Rutschgefahr bitte nur im Außenbereich). Am besten sollten Aktionen, die nach der Trauung geplant sind, mit dem Pfarrer besprochen werden.
Wenn Sie z.B. Ihre silberne, goldene oder diamantene Hochzeit mit einem Gottesdienst in der Johanneskirche feiern möchten, melden Sie sich bitte möglichst drei Monate vor dem gewünschten Termin bei dem für Ihren Wohnsitz zuständigen Pfarrer. Falls sie nicht wissen, welcher Pfarrer für Ihren Bezirk zuständig ist, können Sie dies im Gemeindebüro erfragen oder hier auf der Seite im Straßenverzeichnis herausfinden. Mit Ihrem Pfarrer können Sie dann alles weitere besprechen.
Bei Fragen können Sie sich gerne unter 05971 / 98 950 oder über das Kontaktformular an das Gemeindebüro wenden
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